Förderrichtlinien

Die Nussbaum Stiftung gGmbH unterstützt Projekte in den Bereichen Jugend und Bildung, Sport und Gesundheit, Ökologie und Kultur. Die Stiftung fördert hauptsächlich gemeinnützige Projekte des Nussbaum Medien-Spendenportals gemeinsamhelfen.de. Die nachfolgenden Fördervoraussetzungen verdeutlichen die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien. Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, bitten wir, von Anträgen abzusehen, wenn ein Vorhaben nicht mit den folgenden Richtlinien übereinstimmt

Fördervoraussetzungen

  • Die Nussbaum Stiftung ist eine regionale Stiftung im Verbreitungsgebiet der Nussbaum Medien.
  • Für alle Förderungen gilt das Gebot der zeitnahen Verwendung der Mittel. Die Förderungen sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Die Stiftung bevorzugt Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Institutionelle Förderungen und langfristige, laufende Förderungen sind nicht möglich. Der Antrag sollte Auskunft über Anschlussfinanzierungen geben.
  • Die Antragsteller gewähren, dass sie aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage sind, das Projekt wie beantragt durchzuführen.

Fördergebiete

Die Stiftung fördert überwiegend Projekte in den Bereichen:

  • Jugend und Bildung
  • Sport und Gesundheit
  • Ökologie
  • Kultur

Antragsverfahren

Bevor Sie einen Antrag einreichen, bitten wir Sie, anhand der Fördervoraussetzungen, der Fördergebiete und der Ausschlusskriterien zu überprüfen, ob Ihr Projekt thematisch und örtlich für eine Förderung in Frage kommt. Der Fokus der Stiftung liegt dabei auf innovativen Projekten mit Multiplikatoreneffekt.

Im Folgenden können Sie sich über Einzelheiten zur Antragstellung informieren. Zu keinem Zeitpunkt dieses Verfahrens besteht oder entsteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf  Fördermittel, auch wenn sein Antrag den Kriterien entspricht. Die Stiftung entscheidet über eingereichte Anträge nach eigenem Ermessen und auf Grundlage der Höhe der Mittel, die ihr während der Antragsphase für die einzelnen Stiftungszwecke zur Verfügung stehen. Es besteht ferner kein Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung.

Anträge können ausschließlich über folgendes Antragsformular eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit der eingereichten Förderanträge beträgt bis zu acht Wochen.

Vergabegrundsätze

Nach Eingang eines Bewilligungsbescheids ist der Stiftung ein Mittelabrufplan vorzulegen und abzustimmen. Fördermittel können in Ausnahmen im Voraus bereitgestellt werden. Die Stiftung kann die Einrichtung eines Sonderkontos verlangen. Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die Nussbaum Stiftung zurückzuerstatten.

Förderungen sind zweckgebunden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind mit der Stiftung abzustimmen.

Die Förderempfänger verpflichten sich, mit Annahme der Förderung der Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Art und Weise sowie Zeitabstände hierzu werden projektbezogen vereinbart. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen müssen auf Wunsch vorgelegt, bzw. die Einsichtnahme muss ermöglicht werden.

Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung ist mit der Geschäftsstelle der Stiftung abzustimmen.

Die Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Zusage-Schreibens nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Stiftung vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.

Bewilligungsempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Stiftung ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Bewilligungsempfänger schadlos zu halten.

Ergeben sich aus einem geförderten Vorhaben Erträge (wirtschaftliche Gewinne, Kostenerstattungen, o. ä.) ist dies der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.

Ausschlusskriterien

Die Nussbaum Stiftung muss als einzelne Stiftung die Anzahl der Projekte und die Themengebiete, in denen sie fördernd tätig wird, begrenzen. Dies ist für eine effektive, nachhaltige und zielführende Stiftungstätigkeit erforderlich. In folgenden Fällen möchten wir Sie daher generell bitten, vom Zusenden einer Projektskizze oder Anfrage an uns abzusehen. Die Stiftung behält sich zudem vor, in diesen Fällen von einer Beantwortung der Anfrage abzusehen:

  • Projekte außerhalb des Verbreitungsgebiets der Nussbaum Medien
  • Anfragen von Einzelpersonen, die selbstverschuldet finanziell in Not geraten sind
  • Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
  • Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen
  • Institutionelle Förderungen, Dauer-/Regelförderungen, langfristige Projekte
  • Auslands-/Entwicklungsprojekte 
  • Von allgemeinen Spendenanfragen, insbesondere von Formbriefen mit Spendenaufrufen, ist abzusehen

Adresse

Nussbaum Stiftung gemeinnützige GmbH
Opelstraße 29
68789 St. Leon-Rot
Telefon +49(0)6227 5449-1350
E-Mail: info@nussbaum-stiftung.de